Grundqualifikation nach BKrFQG (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz)
Seit dem 10. September 2008 (Bus - Klasse D1 / D) bzw. dem 10. September 2009 (Lkw - Klasse C1 / C) müssen Fahrerlaubnis-Neubewerber, welche zukünftig im gewerblichen Güterkraftverkehr tätig sein möchten, eine „Qualifikation" nachweisen. Diese Qualifikation kann der Fahrer druch drei verschiedenen Varianten erlangen:
Wir als Nutzfahrzeugfahrschule vollziehen seit mehreren Jahren zu 90 % die "Grundqualifikation" (Variante 3). Der Vorteil liegt zum einen darin, dass sich der Fahrer im eigenstudium auf die schriftliche Prüfung vorbeiten kann und sich dadurch auch der Zeitaufwand im Rahmen hält sowie zum anderen, dass die Kosten i.d.R. niedriger als bei der "beschleunigten Grundqualifikation" (Variante 2) bleiben.
Viele Bewerber schrecken im ersten Augenblick vor der Höhe der IHK-Prüfungskosten zurück. Jedoch muss hier gesagt werden, dass sowohl die schriftliche Prüfung, als auch der fahrpraktische Prüfungsteil absolut machbar ist und sich die Prüfungsrichtline stark an der Praxis des LKW-Fahrens orientiert (nicht mit einer Fahrerlaubnisprüfung vergleichbar!). Die Variante der "Grundqualifikation" ist in unseren Augen die optimale Variante für Bewerber, welche mit Interesse und Affinität der Nutzfahrzeugbranche entgegentreten.
Für Fragen zur Grundqualifikation gibt Ihnen Thilo Heinlein gerne Auskunft, Konktakt unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder 0151 - 54 72 4886.
Die Fahrerlaubnisausbildung
Die Termine für den spezifischen Kursunterricht für die LKW (C1/ C / CE), Bus (D1/ D) sowie Traktor (L / T) Fahrerlaubnisausbildung finden Sie auf unserer Website unter der Rubrik Aktuelles / Termine.