Fahrerlaubnis auch in englisch
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Berufskraftfahrerausbildung

Grundqualifikation nach BKrFQG (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz)

Seit dem 10. September 2008 (Bus - Klasse D1 / D) bzw. dem 10. September 2009 (Lkw - Klasse C1 / C) müssen Fahrerlaubnis-Neubewerber, welche zukünftig im gewerblichen Güterkraftverkehr tätig sein möchten, eine „Qualifikation" nachweisen. Diese Qualifikation kann der Fahrer druch drei verschiedenen Varianten erlangen:

Variante 1

Der Fahrer macht eine Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer (BKF), zur Fachkraft im Fahrbetrieb (FiF) oder in einem vergleichbaren Ausbildungsberuf mit staatlicher Anerkennung (bitte beachten: derzeit gibt es keinen „vergleichbaren Ausbildungsberuf mit staatlicher Anerkennung", der die Anforderungen erfüllt)

Variante 2

Der Fahrer absolviert die sog. "beschleunigte Grundqualifikation". Berufskraftfahreranwärter, welche die beschleunigte Grundqualifikation absolvieren, nehmen an einem Lehrgang mit 140 Stunden Unterricht, einschließlich 10 Praxisstunden, teil. Am Ende der beschleunigten Grundqualifikation steht eine 90-minütige theoretische Prüfung an, die bei der zuständigen IHK statt findet.

Variante 3

Der Fahrer absolviert die "Grundqualifikation". Bei dieser Variante bereitet sich der Fahrer auf eine 240-minütige theoretische IHK-Prüfung im Eigenstudium vor und legt nach bestandener schriftlicher Prüfung eine 210-minütige fahrpraktische IHK-Prüfung ab. Bei der fahrpraktischen Prüfung hat er neben mündlich zu beantwortetenden Fragen auch einige Geschicklichkeitsaufgaben zu tätigen sowie einen fiktivien Transport durchzuführen.

Wir als Nutzfahrzeugfahrschule vollziehen seit mehreren Jahren zu 90 % die "Grundqualifikation" (Variante 3). Der Vorteil liegt zum einen darin, dass sich der Fahrer im eigenstudium auf die schriftliche Prüfung vorbeiten kann und sich dadurch auch der Zeitaufwand im Rahmen hält sowie zum anderen, dass die Kosten i.d.R. niedriger als bei der "beschleunigten Grundqualifikation" (Variante 2) bleiben.

Viele Bewerber schrecken im ersten Augenblick vor der Höhe der IHK-Prüfungskosten zurück. Jedoch muss hier gesagt werden, dass sowohl die schriftliche Prüfung, als auch der fahrpraktische Prüfungsteil absolut machbar ist und sich die Prüfungsrichtline stark an der Praxis des LKW-Fahrens orientiert (nicht mit einer Fahrerlaubnisprüfung vergleichbar!). Die Variante der "Grundqualifikation" ist in unseren Augen die optimale Variante für Bewerber, welche mit Interesse und Affinität der Nutzfahrzeugbranche entgegentreten.

Für Fragen zur Grundqualifikation gibt Ihnen Thilo Heinlein gerne Auskunft, Konktakt unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder 0151 - 54 72 4886.

 

Die Fahrerlaubnisausbildung

Die Termine für den spezifischen Kursunterricht für die LKW (C1/ C / CE), Bus (D1/ D) sowie Traktor (L / T) Fahrerlaubnisausbildung finden Sie auf unserer Website unter der Rubrik Aktuelles / Termine.

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